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Erklärung zur Barrierefreiheit www.das-eisen.de

Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.das-eisen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom 12.09.2023 vorgenommenen Selbstbewertung. 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Sachverhalte teilweise vereinbar.

  • Verlinkte PDF-Dateien sind aktuell nicht barrierefrei. Wir werden Inhalte, die in PDF-Form dargestellt werden, soweit möglich zusätzlich barrierefrei anbieten.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist für die Bedienung per Tastatur bei einigen Elementen noch nicht deutlich genug im Sinne der Anforderung 2.4.7 WCAG 2.1.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
  • Bislang sind nur wenige Bilddateien mit Alt-Texten versehen. 

Die noch ausstehenden Punkte werden im 2. Halbjahr 2023 erledigt.

Es ist möglich, dass die gesetzlichen Anforderungen auch an anderer Stelle nicht vollumfänglich erfüllt werden. Wir arbeiten jedoch fortlaufend daran.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.09.2023 aktualisiert.

Barrieren melden - Kontakt Ansprechpartner

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gern an: redaktion@landesmuseen.sh, +49 (0) 4621 813 283.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroadresse
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de 

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