Erklärung zur Barrierefreiheit www.landesmuseen.sh
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landesmuseen.sh
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom 29.09.2026 vorgenommenen Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Sachverhalte teilweise vereinbar.
1. Wir haben die Anzahl der PDF-Dateien auf ein Mindestmaß reduziert – und stellen die dort enthaltenen Inhalte – nahezu weitestgehend auch in frei zugänglicher Form zur Verfügung.
Eine Umwandlung aller PDF-Dateien in barrierefreie Versionen stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Sie hätte eine erhebliche finanzielle Last zur Folge. Es sind keine ausreichenden Ressourcen vorhanden, alle betroffenen Dateien barrierefrei zu erschließen.
2. Die aktuelle Position des Fokus ist für die Bedienung per Tastatur bei einigen Elementen noch nicht deutlich genug im Sinne der Anforderung 2.4.7 WCAG 2.1.
3. Es gibt erste Erläuterungen über die Landesmuseen in Deutscher Gebärdensprache. In Arbeit befindet sich ein weiteres Video zur Navigation.
4. Bislang sind nur wenige Bilddateien mit Alt-Texten versehen.
Die noch ausstehenden Punkte werden bis Mitte 2027 erledigt.
Es ist möglich, dass die gesetzlichen Anforderungen auch an anderer Stelle nicht vollumfänglich erfüllt werden. Wir arbeiten jedoch fortlaufend daran.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 aktualisiert.
Barrieren melden - Kontakt Ansprechpartner
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gern an: redaktion@landesmuseen.sh, +49 (0) 4621 813 283.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroadresse
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de