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Museumsordnung

Museumsinsel Schloss Gottorf, Gottorfer Globus und Barockgarten, Jüdisches Museum Rendsburg, Eisenkunstguss Museum Büdelsdorf

Liebe Besucher*innen!

Willkommen auf Schloss Gottorf, in unseren Ausstellungen, im Barockgarten und im Gottorfer Globus, im Jüdischen Museum in Rendsburg und im Eisenkunstguss Museum Büdelsdorf der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.

Neue Eindrücke und eine Vielzahl interessanter und einzigartiger Exponate erwarten Sie hier. Zum Schutz unserer Sammlungen und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Unsere Ausstellungsräume sind teilweise sehr weitläufig. Ihre Eintrittskarten werden unter Umständen mehrmals kontrolliert.

2. Bitte berühren Sie die Exponate und Kunstwerke nicht.

3. Die Skulpturen in den Außenanlagen sind empfindliche Kunstwerke. Anfassen und Klettern sind nicht gestattet.

4. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen.

Ebenso untersagt sind die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Eine Übersicht der verbotenen Kennzeichen, Symbole und Kleidungsmarken kann auf Anfrage bei der Museumsleitung eingesehen werden. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich eine laufende Aktualisierung dieser Liste vor, die es HIER auch zum Download gibt.

5. Die Pflanzen des Barockgartens sind nicht zu beschädigen – auch nicht zu pflücken.

6. Sperrige, scharfkantige Gegenstände wie z.B. Regenschirme, große Taschen, Sportgeräte und Rucksäcke können nicht in die Ausstellung mitgenommen werden. Bitte lassen Sie diese in der dafür bereitstehenden Garderobe. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind davon selbstverständlich ausgenommen.

In den Gottorfer Globus dürfen auch kleinere Gegenstände wie Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone und nicht getragene Kleidungsstücke nicht mitgenommen werden.

7. Essen, Trinken und Rauchen sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

8. In den Ausstellungen darf nicht telefoniert werden. Bitte stellen Sie Ihr Handy auf lautlos.

9. In sämtlichen Museen der Stiftung sowie im Barockgarten ist das Mitführen von Haustieren nicht gestattet. Blinden- oder Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Außengelände der Gottorfer Schlossinsel, vor dem Eisenkunstgussmuseum Büdelsdorf und im Freigelände von Kloster Cismar ist das Mitführen Ihrer angeleinten Haustiere erlaubt.

10. Fotografieren und Filmen für private Zwecke erlauben wir gern. In Sonderausstellungen können andere Bestimmungen gelten. Die Verwendung von Blitzlicht und Stativ ist nicht gestattet. Für Fotografien und Filmaufnahmen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.

11. Lehrkräfte müssen ihre Schulklassen beaufsichtigen und auf die Einhaltung dieser Museums­ordnung achten. Das gilt auch für Leiter*innen von Jugendgruppen.

12. Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Den Innenraum des Gottorfer Globus dürfen Kinder auch in Begleitung erst ab 6 Jahren betreten.

13. Aus Sicherheitsgründen werden weite Bereiche der Museen und der dazugehörigen Außenflächen videoüberwacht.

14. Die Ufer der Gewässer sind nicht zu betreten; es ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Dies gilt im besonderen Maße für zugefrorene Wasserflächen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Aufsichtskräfte zur Verfügung. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen kann Ihnen im Rahmen unseres Hausrechtes der weitere Besuch untersagt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt!

Der Stiftungsvorstand Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

Landesmuseen Schleswig-Holstein
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