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Museumsordnung Wikinger Museum Haithabu

Diese gilt für das Ausstellungshaus wie auch für das Freigelände.

Liebe Besucher*innen!
Willkommen in der Ausstellung und im Freigelände des Wikinger Museum Haithabu der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.

Neue Eindrücke und eine Vielzahl interessanter und einzigartiger Exponate erwarten Sie hier. Zum Schutz unserer Sammlungen und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Unsere Ausstellungsräume und unser Freigelände sind sehr weitläufig. Ihre Eintrittskarten werden unter Umständen mehrmals kontrolliert.

2. Bitte berühren Sie die Exponate und Kunstwerke nicht.

3. Das Klettern auf den Gebäuden und Einrichtungsgegenständen in den Außenanlagen ist nicht gestattet.

4. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen.

Ebenso untersagt sind die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Eine Übersicht der verbotenen Kennzeichen, Symbole und Kleidungsmarken kann auf Anfrage bei der Museumsleitung eingesehen werden. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich eine laufende Aktualisierung dieser Liste vor, die es HIER auch zum Download gibt.

5. Tiere sind nicht zu füttern und zu belästigen. Pflanzen sind nicht zu beschädigen – auch nicht zu pflücken.

6. Sperrige, scharfkantige Gegenstände wie z.B. Regenschirme, große Taschen, Sportgeräte und Rucksäcke können nicht in die Ausstellung mitgenommen werden. Bitte lassen Sie diese in der dafür bereitstehenden Garderobe. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind davon selbstverständlich ausgenommen.

Waffen dürfen weder in den Ausstellungsräumen des Wikinger Museum Haithabu noch bei den Wikinger Häusern Haithabu getragen werden. Dies gilt auch für stumpfe Schwerter, Messer, Äxte, Lanzen und andere mittelalterliche Blankwaffen.

7. Essen, Trinken und Rauchen sind in den Ausstellungsräumen des Wikinger Museum Haithabu nicht gestattet. Im Bereich der Wikinger Häuser Haithabu ist es gestattet, zu essen und zu trinken.

8. In den Ausstellungen darf nicht telefoniert werden. Bitte stellen Sie Ihr Handy auf lautlos.

9. In der Ausstellung des Wikinger Museum Haithabu und im Bereich der Wikinger Häuser Haithabu ist das Mitführen von Haustieren nicht gestattet.

Blinden- oder Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Mitführen von angeleinten Haustieren ist im Außengelände und auf dem Verbindungsweg zwischen Wikinger Museum Haithabu und Wikinger Häusern Haithabu erlaubt.

10. Fotografieren und Filmen für private Zwecke erlauben wir gern. In Sonderausstellungen können andere Bestimmungen gelten. Die Verwendung von Blitzlicht und Stativ ist jedoch nicht gestattet. Für Fotografien und Filmaufnahmen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.

11. Lehrkräfte müssen ihre Schulklassen beaufsichtigen und auf die Einhaltung dieser Museumsordnung achten. Das gilt auch für Leiter*innen von Jugendgruppen.

12. Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt.

13. Aus Sicherheitsgründen werden weite Bereiche der Museen und der dazugehörigen Außenflächen videoüberwacht.

14. Personen in Gewandung müssen im Wikinger Museum Haithabu mit dem von der Kasse herausgegebenen Textilaufkleber als Besucher bzw. Besucherinnen erkennbar sein.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Aufsichtskräfte zur Verfügung. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen kann Ihnen im Rahmen unseres Hausrechtes der weitere Besuch untersagt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnis­reichen Aufenthalt!

Der Stiftungsvorstand Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

Landesmuseen Schleswig-Holstein
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