Springe zum Hauptbereich
Alle Landesmuseen in Schleswig-HolsteinAlle Landesmuseen in SH

Museumsordnung Freilichtmuseum Molfsee

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!

Willkommen im Freilichtmuseum Molfsee – Landesmuseum für Volkskunde in der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen. Neue Eindrücke und eine Vielzahl interessanter und einzigartiger Exponate erwarten Sie hier. Zum Schutz unserer Sammlungen und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

1.   Unsere Ausstellungen im Jahr100Haus und das Freigelände mit seinen historischen Gebäuden sind sehr weitläufig. Ihre Eintrittskarten werden unter Umständen mehrmals kontrolliert. Bitte beachten Sie die geltenden Öffnungszeiten und verlassen Sie das Gebäude zum Ende der Öffnungszeit über einen der Ausgänge.

2. Bitte berühren Sie die Ausstellungsexponate sowie die Möbel, Geräte und Fahrzeuge in den Museumsgebäuden nicht.

3. Das Klettern auf und Bewegen von historischen Möbeln, Geräten und Fahrzeugen in und um die Museumsgebäude ist grundsätzlich nicht gestattet.

4. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen. Ebenso untersagt sind die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Eine Übersicht der verbotenen Kennzeichen, Symbole und Kleidungsmarken kann auf Anfrage bei der Museumsleitung eingesehen werden. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich eine laufende Aktualisierung dieser Liste vor.

5. Tiere sind nicht zu füttern (außer am Streichelgehege) und zu belästigen. Pflanzen sind nicht zu beschädigen – auch nicht zu pflücken. Dies gilt ausdrücklich auch für die Museumsgärten.

6. Jacken, größere Taschen, Rucksäcke, Regenschirme, Sportgeräte oder sonstige sperrige, scharfkantige Gegenstände können nicht in die Ausstellungen im Jahr100Haus mitgenommen werden. Bitte lassen Sie diese in den dafür vorgesehenen Schließfächern oder der Garderobe im Untergeschoss des Gebäudes.

7. Essen und Trinken sind nur außerhalb der Museumsgebäude gestattet. Ausnahmen bilden die dafür vorgesehenen Räume in den Häusern Großharrie (3) und in der Winkelscheune (22) sowie die Gastronomiebereiche im Jahr100Haus und im Meierei-Café.       Rauchen und jeglicher Umgang mit offenem Feuer sind aus Brandschutzgründen auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet. Raucherbereiche finden Sie im Museumshof am Jahr100Haus, am Torhaus, auf dem Jahrmarkt und im Garten der Meierei. Zigarettenstummel dürfen nicht im Gelände oder im Museumshof entsorgt werden.

8. In den Ausstellungen und historischen Häusern darf nicht telefoniert werden. Bitte stellen Sie Ihr Handy dort auf lautlos.

9. Das Mitführen von angeleinten Haustieren ist im Freigelände erlaubt. Ausnahmen bilden die Häuser mit Gastronomiebereich sowie mit Verkaufsständen bei Veranstaltungen. Blinden oder Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Kot ist umgehend zu beseitigen, entsprechende Müllbeutel erhalten Sie an der Kasse.

10. Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke erlauben wir gern. In Sonderausstellungen können andere Bestimmungen gelten. Für Fotografien und Filmaufnahmen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.

11. Lehrkräfte müssen ihre Schulklassen beaufsichtigen und auf die Einhaltung dieser Museumsordnung achten. Das gilt auch für Leiter und Leiterinnen von Jugendgruppen.

12. Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt.

13. Aus Sicherheitsgründen werden weite Bereiche der Museen und der dazugehörigen Außenflächen videoüberwacht.

14. Die Ufer der Gewässer sind nicht zu betreten; es ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Dies gilt im besonderen Maße für zugefrorene Wasserflächen.

15. Fremdführung Gruppen: Eine Führung durch einen eigenen Guide stellt eine Fremdführung dar. Gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 75,00 € pro Gruppe wird eine Fremdführung geduldet, sofern die Gruppengröße von 25 Personen nicht überschritten     und unsere eigenen Führungen und Angebote nicht gestört werden. Die Regelung betrifft kommerzielle Reise- und Besuchergruppen – Schulklassen sind ausgenommen. Vorab ist eine Buchung über unseren Besucherservice zwingend notwendig.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Aufsichtskräfte zur Verfügung. Ihren Anordnungen ist darüber hinaus Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen kann Ihnen im Rahmen unseres Hausrechtes der weitere Besuch untersagt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt!

Der Stiftungsvorstand Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

Landesmuseen Schleswig-Holstein
schliessen
Nach oben scrollen