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Museumsordnung Freilichtmuseum Molfsee

Liebe Besucher*innen!

Willkommen im Freilichtmuseum Molfsee – Landesmuseum für Volkskunde in der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.

Neue Eindrücke und eine Vielzahl interessanter und einzigartiger Exponate erwarten Sie hier. Zum Schutz unserer Sammlungen und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Unser Freigelände mit seinen historischen Gebäuden ist sehr weitläufig. Ihre Eintrittskarten werden unter Umständen mehrmals kontrolliert.

2. Bitte berühren Sie die Möbel, Geräte und Fahrzeuge in den Museumsgebäuden nicht.

3. Das Klettern auf und Bewegen von historischen Möbeln, Geräten und Fahrzeugen in und um die Museumsgebäude ist grundsätzlich nicht gestattet.

4. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen. 

Ebenso untersagt sind die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Eine Übersicht der verbotenen Kennzeichen, Symbole und Kleidungsmarken kann auf Anfrage bei der Museumsleitung eingesehen werden. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich eine laufende Aktualisierung dieser Liste vor, die es HIER auch zum Download gibt.

5. Tiere sind nicht zu füttern (außer am Streichelgehege) und zu belästigen. Pflanzen sind nicht zu beschädigen – auch nicht zu pflücken. Dies gilt ausdrücklich auch für die Museumsgärten.

6. Sperrige, scharfkantige Gegenstände wie z.B. Regenschirme, große Taschen, Sportgeräte und Rucksäcke können nicht in die Dauer- und Sonderausstellung im Ausstellungs- und Eingangsgebäude mitgenommen werden. Bitte lassen Sie diese in der dafür bereitstehenden Garderobe. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind davon selbstverständlich ausgenommen.

7. Essen und Trinken sind nur außerhalb der Museumsgebäude gestattet. Ausnahmen bilden die dafür vorgesehenen Räume in den Häusern Wilmsdorf (2), Großharrie (3) und in der Winkelscheune (22).

Rauchen und jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist aus Brandschutzgründen auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet. Raucherbereiche finden Sie an ausgewiesenen Plätzen am Jahr100Haus, am Torhaus, auf dem Jahrmarkt und im Garten der Meierei.

8. In den Ausstellungen und historischen Häusern darf nicht telefoniert werden. Bitte stellen Sie Ihr Handy dort auf lautlos.

9. Das Mitführen von angeleinten Haustieren ist im Freigelände erlaubt. Ausnahmen bilden die Häuser mit Gastronomiebereich sowie mit Verkaufsständen bei Veranstaltungen. Blinden- oder Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Kot ist umgehend zu beseitigen, entsprechende Müllbeutel erhalten Sie an der Kasse.

10. Fotografieren und Filmen für private Zwecke erlauben wir gern. In Sonderausstellungen können andere Bestimmungen gelten. Für Fotografien und Filmaufnahmen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.

11. Lehrkräfte müssen ihre Schulklassen beaufsichtigen und auf die Einhaltung dieser Museumsordnung achten. Das gilt auch für Leiter*innen von Jugendgruppen.

12. Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt.

13. Aus Sicherheitsgründen werden weite Bereiche der Museen und der dazugehörigen Außenflächen videoüberwacht.

14. Die Ufer der Gewässer sind nicht zu betreten; es ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Dies gilt im besonderen Maße für zugefrorene Wasserflächen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Aufsichtskräfte zur Verfügung. Ihren Anordnungen ist darüber hinaus Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen kann Ihnen im Rahmen unseres Hausrechtes der weitere Besuch untersagt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt!

Der Stiftungsvorstand Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

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